Die Gourmetmeile, eine der beliebtesten Veranstaltungen in Minden, die zukünftig um 24 Uhr ihre Tore schließen muss!

 
 






Der offizielle Pressebericht der Stadt Minden, den wir kommentarlos hier weitergeben.

 

Es darf weiter in der Innenstadt gefeiert werden
Kläger und Stadt unterzeichnen nach Mediationsverfahren eine Vereinbarung
Teilweise Einschränkungen bei der Dauer

Es wird weiter alle Großveranstaltungen in der Mindener Innenstadt geben - allerdings teilweise in verändertem Umfang und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Das ist zusammengefasst das Ergebnis eines Mediationsgespräches beim Verwaltungsgericht Minden zwischen dem Eigentümer eines Hauses am Markt / Kleinen Domhof und der Stadtverwaltung Minden. Die Klage bezog sich auf das Weinfest, das Stadtfest, die Jazz-Summer-Night, die Gourmetmeile, das Freischießen und die Kultur-Sommerbühne. Das Gericht hatte gestern (Donnerstag, 14. April) in einer Mitteilung die Einigung veröffentlicht.

Der Hauseigentümer hatte bereits Anfang des Jahres in einem Eilantrag die Genehmigungspraxis der Stadt bei Open-Air-Veranstaltungen beanstandet und ein Verbot der Veranstaltungen gefordert. Der Eilantrag wurde abgelehnt. Nach der jetzigen Vereinbarung dürfen im Bereich von Marktplatz und Kleinen Domhof in jedem Jahr an maximal zehn Tagen lärmintensive Veranstaltungen über 22 Uhr hinaus stattfinden. Die größte Einschränkung ist, dass das Stadtfest künftig nur noch alle zwei Jahre - im Wechsel mit dem Freischießen - stattfindet. Die Stadt wird die Einhaltung der Veranstaltungsdauer und die Lärmintensität verstärkt kontrollieren und Verstöße künftig ahnden - auch das ist Bestandteil der Vereinbarung.

Im Vorfeld des anstehenden Hauptsacheverfahrens hatten sich Stadt und Kläger darauf verständigt, die Standpunkte in einem Mediationsverfahren auszutauschen und eine Vereinbarung zu schließen, die in dieser Woche von beiden Parteien unterzeichnet wurde. "Es ist beschlossen worden, während der Verhandlung absolutes Stillschweigen zu bewahren und keinerlei Informationen darüber herauszugeben, um eine mögliche Einigung nicht zu gefährden", erläutert Bürgermeister Michael Buhre und weist in diesem Zusammenhang den Vorwurf der Initiative "Minden wehrt sich" zurück, die Stadt habe eine schlechte Informationspolitik betrieben.
 
Buhre zeigt sich mit dem Ergebnis sehr zufrieden: "Erfreulich ist, dass alle Veranstaltungen weiterhin stattfinden können." Positiv sei auch, dass im Vorfeld des Mediationsverfahrens mit allen Veranstaltern eine Einigung bezüglich der Dauer erzielt werden konnte. Dieser Konsens sei in die Verhandlung mitgenommen worden und konnte so durchgesetzt werden. Die Stadt habe sich mit dem Kläger auch darüber geeinigt, dass dieser nur noch bei neuen Veranstaltungen beteiligt werden muss, so der Bürgermeister. Ursprünglich war Ziel des Hauseigentümers, in jedes Genehmigungsverfahren für eine Veranstaltung einbezogen zu werden.  

Neben dem nur noch alle zwei Jahre (in den ungeraden Jahren) stattfindenden Stadtfest gibt es weitere Änderungen: So darf das Weinfest am Donnerstag nur noch bis 22 Uhr sowie am Freitag und Samstag bis 23 Uhr laufen. Beim Stadtfest gibt es im Vergleich zur vorherigen Genehmigung keine zeitlichen Einschränkungen, es dauert auch künftig bis 1 Uhr, bzw. 24 Uhr auf dem Kleinen Domhof. Allerdings entfällt die Bühne am Großen Domhof. Mit dem Bezug der Appartements im Postgebäude sei es sehr schwierig, hier aufgrund der Lärmentwicklung und der Nähe der Wohnungen Musikbühnen zu platzieren, erläutert Berndt Bornemann aus dem Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung.  

Die Jazz-Summer-Night (bisher genehmigt bis 1 Uhr) erfährt keine Einschränkungen im Vergleich zum Vorjahr. Der Zeitrahmen für die Gourmet-Meile wurde am Freitag und Samstag allerdings um zwei Stunden auf 24 Uhr gekürzt.
 
Mit dem Bürgerbataillon, das alle zwei Jahre das Freischießen in der Innenstadt veranstaltet, hat sich die Stadtverwaltung auf folgende Ergebnisse und Schlusszeiten geeinigt: Am Mittwoch keine Musik, am Donnerstag bis 22 Uhr und als Musik nur die Serenade auf dem Kleinen Domhof, am Freitag bis 1 Uhr, am Samstag bis 2 Uhr und am Sonntag bis 18 Uhr Musik für Kinder. Der Abmarsch - mit Musikbegleitung - zum Großen Zapfenstreich auf dem Simeonsplatz erfolgt um 21.55 Uhr vom Markt.

Die Veranstaltungen der Kultur-Sommerbühne (Veranstalter: Minden Marketing GmbH) sind in der Dauer am Donnerstag (künftig bis 22 Uhr) und am Samstag (künftig bis 23 Uhr) um eine Stunde gekürzt worden. Die Zeiten des Weihnachtsmarktes, der nicht Gegenstand der Klage war, bleiben unverändert. Die Christmas-Party wird jedoch künftig entfallen. Gestrichen ist ebenfalls die erst vor einigen Jahren neu ins Leben gerufene Veranstaltung "Tanz in Mai" auf dem Großen Domhof. 

"Die genannten Fristen bedeuten jeweils das Veranstaltungsende. Bis dahin müssen sowohl die Musik als auch die Stände schließen", betont Berndt Bornemann, der in den vergangenen Wochen zusammen mit Bereichsleiterin Annette Ziegler die Gespräche mit den Veranstaltern geführt hat. Mit den erzielten Kompromissen erfülle die Stadt nun, die gesetzlichen Grundlagen und auch die Vereinbarung mit dem Kläger. Ebenso können die Vorstellungen der Veranstalter umgesetzt werden und hiermit die Attraktivität Mindens erhalten werden, so Bornemann abschließend.



15.04.2011