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Die Gourmetmeile, eine der beliebtesten
Veranstaltungen in Minden, die zukünftig um 24 Uhr ihre Tore
schließen muss! |
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Der offizielle Pressebericht der Stadt Minden, den wir
kommentarlos hier weitergeben.
Es darf weiter in der Innenstadt gefeiert werden
Kläger und Stadt unterzeichnen nach
Mediationsverfahren eine Vereinbarung
Teilweise Einschränkungen bei der Dauer
Es wird weiter alle Großveranstaltungen in der Mindener
Innenstadt geben - allerdings teilweise in verändertem
Umfang und unter Berücksichtigung der aktuellen
Rechtslage. Das ist zusammengefasst das Ergebnis eines
Mediationsgespräches beim Verwaltungsgericht Minden
zwischen dem Eigentümer eines Hauses am Markt / Kleinen
Domhof und der Stadtverwaltung Minden. Die Klage bezog
sich auf das Weinfest, das Stadtfest, die
Jazz-Summer-Night, die Gourmetmeile, das Freischießen
und die Kultur-Sommerbühne. Das Gericht hatte gestern
(Donnerstag, 14. April) in einer Mitteilung die Einigung
veröffentlicht.
Der Hauseigentümer hatte bereits Anfang des Jahres in
einem Eilantrag die Genehmigungspraxis der Stadt bei
Open-Air-Veranstaltungen beanstandet und ein Verbot der
Veranstaltungen gefordert. Der Eilantrag wurde
abgelehnt. Nach der jetzigen Vereinbarung dürfen im
Bereich von Marktplatz und Kleinen Domhof in jedem Jahr
an maximal zehn Tagen lärmintensive Veranstaltungen über
22 Uhr hinaus stattfinden. Die größte Einschränkung ist,
dass das Stadtfest künftig nur noch alle zwei Jahre - im
Wechsel mit dem Freischießen - stattfindet. Die Stadt
wird die Einhaltung der Veranstaltungsdauer und die
Lärmintensität verstärkt kontrollieren und Verstöße
künftig ahnden - auch das ist Bestandteil der
Vereinbarung.
Im Vorfeld des anstehenden Hauptsacheverfahrens hatten
sich Stadt und Kläger darauf verständigt, die
Standpunkte in einem Mediationsverfahren auszutauschen
und eine Vereinbarung zu schließen, die in dieser Woche
von beiden Parteien unterzeichnet wurde. "Es ist
beschlossen worden, während der Verhandlung absolutes
Stillschweigen zu bewahren und keinerlei Informationen
darüber herauszugeben, um eine mögliche Einigung nicht
zu gefährden", erläutert Bürgermeister Michael Buhre und
weist in diesem Zusammenhang den Vorwurf der Initiative
"Minden wehrt sich" zurück, die Stadt habe eine
schlechte Informationspolitik betrieben.
Buhre zeigt sich mit dem Ergebnis sehr zufrieden:
"Erfreulich ist, dass alle Veranstaltungen weiterhin
stattfinden können." Positiv sei auch, dass im Vorfeld
des Mediationsverfahrens mit allen Veranstaltern eine
Einigung bezüglich der Dauer erzielt werden konnte.
Dieser Konsens sei in die Verhandlung mitgenommen worden
und konnte so durchgesetzt werden. Die Stadt habe sich
mit dem Kläger auch darüber geeinigt, dass dieser nur
noch bei neuen Veranstaltungen beteiligt werden muss, so
der Bürgermeister. Ursprünglich war Ziel des
Hauseigentümers, in jedes Genehmigungsverfahren für eine
Veranstaltung einbezogen zu werden.
Neben dem nur noch alle zwei Jahre (in den ungeraden
Jahren) stattfindenden Stadtfest gibt es weitere
Änderungen: So darf das Weinfest am Donnerstag nur noch
bis 22 Uhr sowie am Freitag und Samstag bis 23 Uhr
laufen. Beim
Stadtfest gibt es im Vergleich zur vorherigen
Genehmigung keine zeitlichen Einschränkungen, es dauert
auch künftig bis 1 Uhr, bzw. 24 Uhr auf dem Kleinen
Domhof. Allerdings entfällt die Bühne am Großen Domhof.
Mit dem Bezug der Appartements im Postgebäude sei es
sehr schwierig, hier aufgrund der Lärmentwicklung und
der Nähe der Wohnungen Musikbühnen zu platzieren,
erläutert Berndt Bornemann aus dem Bereich Sicherheit
und Ordnung der Stadtverwaltung.
Die
Jazz-Summer-Night (bisher genehmigt bis 1 Uhr) erfährt
keine Einschränkungen im Vergleich zum Vorjahr. Der
Zeitrahmen für die Gourmet-Meile wurde am Freitag und
Samstag allerdings um zwei Stunden auf 24 Uhr gekürzt.
Mit dem Bürgerbataillon, das alle zwei Jahre das
Freischießen in der Innenstadt veranstaltet, hat sich
die Stadtverwaltung auf folgende Ergebnisse und
Schlusszeiten geeinigt: Am Mittwoch keine Musik, am
Donnerstag bis 22 Uhr und als Musik nur die Serenade auf
dem Kleinen Domhof, am Freitag bis 1 Uhr, am Samstag bis
2 Uhr und am Sonntag bis 18 Uhr Musik für Kinder. Der
Abmarsch - mit Musikbegleitung - zum Großen
Zapfenstreich auf dem Simeonsplatz erfolgt um 21.55 Uhr
vom Markt.
Die
Veranstaltungen der Kultur-Sommerbühne (Veranstalter:
Minden Marketing GmbH) sind in der Dauer am Donnerstag
(künftig bis 22 Uhr) und am Samstag (künftig bis 23 Uhr)
um eine Stunde gekürzt worden. Die Zeiten des
Weihnachtsmarktes, der nicht Gegenstand der Klage war,
bleiben unverändert. Die Christmas-Party wird jedoch
künftig entfallen. Gestrichen ist ebenfalls die erst vor
einigen Jahren neu ins Leben gerufene Veranstaltung
"Tanz in Mai" auf dem Großen Domhof.
"Die
genannten Fristen bedeuten jeweils das
Veranstaltungsende. Bis dahin müssen sowohl die Musik
als auch die Stände schließen", betont Berndt Bornemann,
der in den vergangenen Wochen zusammen mit
Bereichsleiterin Annette Ziegler die Gespräche mit den
Veranstaltern geführt hat. Mit
den erzielten Kompromissen erfülle die Stadt nun, die
gesetzlichen Grundlagen und auch die Vereinbarung mit
dem Kläger. Ebenso können die Vorstellungen der
Veranstalter umgesetzt werden und hiermit
die Attraktivität Mindens erhalten werden, so
Bornemann abschließend.
15.04.2011 |
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